Rechtsgebiet

Sozialrecht: was jetzt zählt

Bürgergeld, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung und Krankenkasse.

Sozialrecht bedeutet oft: Bescheid bekommen, nicht verstehen, Frist verpassen. Widerspruch und Klage sind kostenfrei, aber formgebunden – und die Fristen sind kurz.

Wir helfen beim Verstehen der Bescheide und vermitteln Fachanwälte für Sozialrecht sowie medizinische Gutachter.

Typische Fälle

  • Bürgergeld abgelehnt oder gekürzt
  • Erwerbsminderungsrente
  • Grad der Behinderung und Merkzeichen
  • Krankenkasse verweigert Leistung
  • Pflegegrad
  • Widerspruch gegen Bescheid
  • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Fristen, die du kennen musst

  • · Widerspruch: 1 Monat ab Bekanntgabe
  • · Klage: 1 Monat ab Widerspruchsbescheid
  • · Bei Untätigkeit: Untätigkeitsklage nach 6 Monaten

Diese Unterlagen helfen

  • Bescheid
  • Widerspruchsbescheid
  • Arztberichte
  • Gutachten
  • Einkommensnachweise

Häufige Fragen

Kostet ein Widerspruch etwas?
Nein, das Widerspruchsverfahren ist für Versicherte kostenfrei. Auch das Sozialgericht ist gerichtskostenfrei.
Brauche ich einen Anwalt?
Vor dem Sozialgericht kannst du dich selbst vertreten. Bei komplexen medizinischen Fragen ist anwaltliche Begleitung meist sinnvoll.

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