Mietrecht 5 Min. Aktualisiert 7.11.2026

Mieterhöhung prüfen: die vier Punkte, die zählen

Begründung, Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Frist – worauf es bei einem Mieterhöhungsverlangen ankommt.

Formelle Voraussetzungen

Ein Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen, die Zustimmung verlangen und die Erhöhung begründen – meist mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten. Fehlt eine dieser Angaben, ist das Verlangen oft unwirksam.

Die vier Prüfpunkte

  • Ist die neue Miete innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete?
  • Wurde die Kappungsgrenze beachtet (je nach Gemeinde 15 oder 20 Prozent in drei Jahren)?
  • Ist die Begründung formal korrekt und nachvollziehbar?
  • Wurde die Überlegungsfrist eingehalten?

Zustimmen, verhandeln oder schweigen

Zustimmung ist keine Pflicht. Schweigen bedeutet aber nicht automatisch Ablehnung: Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Besser ist eine schriftliche, begründete Ablehnung oder ein Vergleichsvorschlag.

Hinweis: Zahlst du einfach die neue Miete, kann das als Zustimmung gewertet werden.

Wann sich der Widerspruch lohnt

Wenn der Mietspiegel falsch angewendet wurde, die Wohnung Merkmale aufweist, die nicht berücksichtigt sind, oder die Kappungsgrenze überschritten ist. In angespannten Märkten ist die Prüfung fast immer sinnvoll.

Häufige Fragen

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nein, aber der Vermieter kann auf Zustimmung klagen. Deshalb sollte die Ablehnung begründet sein.
Gilt die Kappungsgrenze überall?
Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dort liegt sie bei 15 Prozent in drei Jahren, sonst bei 20 Prozent.

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