Gerichtskorrespondenz

Gerichtspost und Zustellung

Post vom Gericht annehmen, scannen und fristgerecht weiterleiten – auch wenn du im Ausland lebst.

Preis
ab 29 € pro Monat (Grundgebühr)
Dauer
Weiterleitung in der Regel am Eingangstag
Kontakt
WhatsApp

Wer im Ausland lebt und in Deutschland verklagt wird, verpasst oft die Zustellung. Das ist gefährlich: Fristen laufen auch dann, wenn der Brief nicht gelesen wurde. Ein Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland nimmt die Post an, dokumentiert den Zugang und leitet sie am selben Tag weiter.

Wir organisieren die Annahme, das Scannen und die Weiterleitung per E-Mail, dazu ein Protokoll mit Eingangsdatum. Auf Wunsch übernehmen wir die Beauftragung einer Kanzlei für die fristgebundene Antwort.

Was enthalten ist

  • Zustellungsbevollmächtigung in Deutschland
  • Annahme und Dokumentation der Postsendungen
  • Scan und Weiterleitung per E-Mail
  • Fristenprotokoll je Sendung
  • Optionale Beauftragung einer Kanzlei

So läuft es ab

  1. 1Bevollmächtigung erteilen. Du unterschreibst eine Zustellungsvollmacht für unsere Adresse.
  2. 2Post wird angenommen. Gerichtliche und behördliche Sendungen werden datiert erfasst.
  3. 3Weiterleitung. Scan per E-Mail, Originale auf Wunsch per Kurier.
  4. 4Fristenkontrolle. Wir markieren Fristen und schlagen die nächsten Schritte vor.

Häufige Fragen

Ersetzt die Zustellung an euch die Zustellung an mich?
Ja, wenn du uns wirksam als Zustellungsbevollmächtigten benennst und das Gericht davon Kenntnis hat. Die genaue Form hängt vom Verfahren ab; wir stimmen das mit dir ab.
Werden Originale aufbewahrt?
Originale werden sicher archiviert und auf Wunsch per Einschreiben oder Kurier versendet. Scans erhältst du sofort.

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Schick uns die wichtigsten Unterlagen oder eine kurze Nachricht. Du erhältst eine Ersteinschätzung und einen klaren nächsten Schritt.

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