Technische Streitigkeiten brauchen jemanden, der rechnen kann: Restwert nach dem Unfall, Baumangel, Feuchtigkeit, Serverausfall, Brandursache. Ein belastbares Gutachten ist die Grundlage für jede Einigung.
Wir vermitteln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder anerkannte Fachgutachter – je nach Fragestellung, Region und Verfahrensart. Die Kosten hängen vom Aufwand ab und werden vorab angeboten.
Was enthalten ist
- Auswahl des Fachgebiets
- Kostenschätzung vor der Beauftragung
- Terminorganisation vor Ort
- Gutachten für außergerichtliche und gerichtliche Nutzung
- Erläuterung der Ergebnisse
So läuft es ab
- 1Fragestellung formulieren. Was genau soll festgestellt werden?
- 2Gutachter auswählen. Fachgebiet, Region, Verfügbarkeit.
- 3Ortstermin. Besichtigung, Messungen, Fotos.
- 4Gutachten erhalten. Schriftlich, mit nachvollziehbarer Begründung.
Häufige Fragen
- Wer zahlt das technische Gutachten?
- Außergerichtlich zunächst der Auftraggeber. Im Prozess trägt in der Regel die unterliegende Partei die Kosten, wenn das Gericht das Gutachten verwertet.
- Reicht ein Kurzgutachten?
- Für eine erste Einschätzung oft ja. Für Gericht oder Versicherung braucht es meist ein Vollgutachten mit Fotos, Messwerten und Unterschrift.
Passende Rechtsgebiete