Mietrecht 6 Min. Aktualisiert 7.11.2026
Schimmel in der Wohnung: Mietminderung richtig machen
Wann eine Minderung zulässig ist, wie viel Prozent realistisch sind und warum eigenmächtiges Kürzen riskant ist.
Ursache klären, nicht nur Symptome
Schimmel kann durch Baumängel, falsches Lüften oder beides entstehen. Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, ob der Mangel in der Sphäre des Vermieters liegt. Ein Sachverständigengutachten oder ein Feuchtemessprotokoll hilft.
Fotos mit Datum, ein Lüftungsprotokoll und die Dokumentation der Raumtemperatur sind einfache, aber wirksame Beweismittel.
Mängelanzeige mit Frist
Teile den Mangel schriftlich mit, setze eine angemessene Frist zur Beseitigung und kündige an, dass du die Miete minderst, wenn nichts passiert. Ohne Anzeige riskierst du, dass eine Minderung später nicht anerkannt wird.
- Mangel konkret beschreiben (Raum, Fläche, seit wann)
- Fotos und Messungen beilegen
- Frist von zwei bis vier Wochen setzen
- Minderung ankündigen, nicht sofort vollziehen
Wie hoch darf die Minderung sein?
Es gibt keine feste Tabelle. Gerichte entscheiden je nach Beeinträchtigung, oft zwischen 5 und 20 Prozent, bei massivem Befall und Gesundheitsgefahr auch mehr. Wer zu viel kürzt, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Sicherer ist es, die Minderung zunächst unter Vorbehalt zu zahlen oder einen Treuhandweg zu wählen, bis die Höhe geklärt ist.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Nach fruchtloser Frist kannst du die Beseitigung verlangen und, bei Selbstvornahme, die Kosten ersetzt verlangen. Ein Anwalt sollte vorher prüfen, ob das Vorgehen verhältnismäßig ist.
Häufige Fragen
- Darf ich die Miete einfach kürzen?
- Nur bei einem wirksamen Mangel und nach Anzeige. Ohne Grund riskierst du eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
- Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?
- Bei einem Baumangel der Vermieter. Bei nachweisbar falschem Nutzerverhalten kann eine Kostenbeteiligung des Mieters in Betracht kommen.