Kosten 5 Min. Aktualisiert 7.11.2026
Prozesskostenhilfe: Wer Anspruch hat und was sie deckt
Staatliche Hilfe für Gerichts- und Anwaltskosten – mit Einkommensgrenzen, Raten und Rückschritten.
Voraussetzungen
Prozesskostenhilfe setzt Bedürftigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht voraus. Das Gericht prüft beides. Bei mutwilliger Rechtsverfolgung wird sie verweigert.
Was übernommen wird
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten, teilweise mit Einschränkungen
- Auslagen wie Zeugengelder
- Bei Vergleich: Kosten des Vergleichs
Einkommen, Vermögen, Raten
Angerechnet werden Einkommen, Unterhaltspflichten und verwertbares Vermögen. Je nach Einkommen werden Raten festgesetzt. Die Bewilligung kann überprüft und nachträglich geändert werden.
Hinweis: Die Bewilligung ist kein Geschenk: Wer den Prozess verliert, kann die übernommenen Kosten zurückzahlen müssen.
Antrag richtig stellen
Der Antrag wird mit dem Klageentwurf eingereicht, inklusive Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Belegen. Unvollständige Angaben verzögern die Bewilligung und damit den Prozess.
Häufige Fragen
- Gilt Prozesskostenhilfe auch außergerichtlich?
- Dafür gibt es Beratungshilfe. Sie deckt eine erste Beratung, nicht den gesamten Rechtsstreit.
- Muss ich die Kosten später zurückzahlen?
- Bei Ratenzahlung ja, gestaffelt nach Einkommen. Bei verbesserten Verhältnissen kann die Bewilligung angepasst werden.