Familienrecht 5 Min. Aktualisiert 7.11.2026

Was eine Scheidung kostet

Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Verfahrenskostenhilfe und die Frage, wer am Ende zahlt.

Die Kosten bestehen aus zwei Teilen

Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner ableitet. Hinzu kommen Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn, die den Wert erhöhen.

Wer zahlt was

  • Bei einvernehmlicher Scheidung trägt jede Seite ihre Anwaltskosten
  • Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt
  • Bei Streit kann das Gericht die Kosten anders verteilen
  • Verfahrenskostenhilfe deckt Armutsgrenzen ab, nicht Wohlstandsfälle

Kosten sparen ohne Risiko

Ein gemeinsamer Scheidungsantrag mit einem Anwalt für beide Seiten ist nicht zulässig, wenn Interessen kollidieren. Was hilft: früh klären, welche Folgesachen wirklich streitig sind, und Unterlagen vollständig vorlegen.

Hinweis: Ein Vergleich ist meist günstiger als mehrere Instanzen – aber nicht um jeden Preis.

Häufige Fragen

Kann ich die Scheidung ohne Anwalt machen?
Nein, bei der Scheidung besteht Anwaltszwang. Beim einvernehmlichen Verfahren kann ein Anwalt für beide Seiten auftreten, wenn kein Interessenkonflikt besteht.
Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Staatliche Unterstützung bei geringem Einkommen. Die Kosten werden gestundet und müssen unter Umständen später zurückgezahlt werden.

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