Familienrecht 5 Min. Aktualisiert 7.11.2026
Was eine Scheidung kostet
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Verfahrenskostenhilfe und die Frage, wer am Ende zahlt.
Die Kosten bestehen aus zwei Teilen
Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner ableitet. Hinzu kommen Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn, die den Wert erhöhen.
Wer zahlt was
- Bei einvernehmlicher Scheidung trägt jede Seite ihre Anwaltskosten
- Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt
- Bei Streit kann das Gericht die Kosten anders verteilen
- Verfahrenskostenhilfe deckt Armutsgrenzen ab, nicht Wohlstandsfälle
Kosten sparen ohne Risiko
Ein gemeinsamer Scheidungsantrag mit einem Anwalt für beide Seiten ist nicht zulässig, wenn Interessen kollidieren. Was hilft: früh klären, welche Folgesachen wirklich streitig sind, und Unterlagen vollständig vorlegen.
Hinweis: Ein Vergleich ist meist günstiger als mehrere Instanzen – aber nicht um jeden Preis.
Häufige Fragen
- Kann ich die Scheidung ohne Anwalt machen?
- Nein, bei der Scheidung besteht Anwaltszwang. Beim einvernehmlichen Verfahren kann ein Anwalt für beide Seiten auftreten, wenn kein Interessenkonflikt besteht.
- Was ist Verfahrenskostenhilfe?
- Staatliche Unterstützung bei geringem Einkommen. Die Kosten werden gestundet und müssen unter Umständen später zurückgezahlt werden.