Familienrecht 6 Min. Aktualisiert 7.11.2026

Kindesunterhalt berechnen: Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt

Wie der Unterhalt aus Einkommen, Alter und Betreuung folgt – und warum die Tabelle nur der Anfang ist.

Die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung

Die Düsseldorfer Tabelle ordnet Unterhaltsbeträge nach Einkommensgruppen und Altersstufen. Sie ist keine Rechtsnorm, sondern eine Leitlinie der Oberlandesgerichte. Gerichte weichen ab, wenn die Umstände es verlangen.

Was das Einkommen verändert

  • Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen
  • Weitere unterhaltsberechtigte Kinder
  • Betreuung durch ein Elternteil (Betreuungsunterhalt)
  • Wohnvorteile und Sachleistungen
  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der Selbstbehalt

Der Unterhaltspflichtige muss nicht bis zur Grenze des Existenzminimums zahlen. Der notwendige Selbstbehalt sichert den eigenen Lebensunterhalt. Er wird jährlich angepasst und unterscheidet zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen.

Auskunft und Belege

Unterhalt setzt Kenntnis der Einkommensverhältnisse voraus. Es besteht ein Auskunftsanspruch, gestützt durch Lohnnachweise, Steuerbescheide und Kontoauszüge. Wer nicht auskunftsfähig ist, riskiert eine gerichtliche Durchsetzung.

Hinweis: Bei Selbstständigen ist die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens oft der eigentliche Streitpunkt.

Häufige Fragen

Gilt die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Nein, sie ist eine Leitlinie. Gerichte können abweichen, wenn Einkommen, Betreuung oder besondere Bedarfe es erfordern.
Ab wann muss ich Unterhalt zahlen?
Ab Geburt besteht ein Anspruch; rückwirkend ist er begrenzt. Ab dem Zeitpunkt einer wirksamen Aufforderung kommt Verzug in Betracht.

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