Erbrecht wird oft erst akut, wenn jemand gestorben ist – und dann treffen Trauer und Bürokratie aufeinander. Ein Erbschein, ein Nachlassverzeichnis und die Frage, wer was bekommt, lassen sich strukturiert klären.
Wir helfen beim Ordnen der Unterlagen, beim Erbscheinsantrag und bei der Vermittlung eines Erbrechtsspezialisten für Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Typische Fälle
- Erbschein beantragen
- Testament auslegen
- Pflichtteil geltend machen
- Erbengemeinschaft auseinandersetzen
- Immobilie im Nachlass
- Enterbung und Anfechtung
- Nachlassinsolvenz und Schulden
Fristen, die du kennen musst
- · Pflichtteilsanspruch: 3 Jahre regelmäßige Verjährung
- · Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht
- · Ausschlagung: 6 Wochen ab Kenntnis (bei Auslandsbezug länger)
Diese Unterlagen helfen
- Sterbeurkunde
- Testament oder Erbvertrag
- Familienstammbuch
- Grundbuchauszug
- Kontounterlagen
Häufige Fragen
- Brauche ich immer einen Erbschein?
- Nein. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann in vielen Fällen genügen, etwa beim Grundbuchamt. Banken verlangen häufig dennoch einen Erbschein.
- Wie hoch ist der Pflichtteil?
- Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Ehepartner und zwei Kindern beträgt der Pflichtteil des enterbten Kindes ein Sechstel des Nachlasses.