Ob Handwerkerrechnung, Mietrückstand oder offener Kredit: Entscheidend ist, ob die Forderung belegt ist und ob der Schuldner zahlen kann. Beides lässt sich vor einem Mahnverfahren prüfen.
Wir strukturieren die Forderung, erstellen ein Mahnschreiben und stimmen das weitere Vorgehen mit einer Kanzlei ab – bis zum Mahnbescheid oder zur Klage. Bei bestrittenen Forderungen übernehmen wir keine rechtliche Bewertung.
Was enthalten ist
- Prüfung von Rechnung und Vertrag
- Mahnschreiben mit Zahlungsfrist
- Zinsen und Verzugskosten
- Übergabe an eine Kanzlei bei Bedarf
- Dokumentation für das Mahnverfahren
So läuft es ab
- 1Forderung belegen. Vertrag, Rechnung, Liefer- oder Leistungsnachweis.
- 2Mahnschreiben. Klare Frist und Zahlungsaufforderung.
- 3Eskalieren. Mahnbescheid oder Klage über die Kanzlei.
Häufige Fragen
- Darf ich selbst mahnen?
- Ja, eine Mahnung kann jede Gläubigerin selbst schreiben. Ein anwaltliches Mahnschreiben hat oft mehr Nachdruck, ist aber nicht zwingend.
- Was kostet ein Mahnverfahren?
- Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Bei kleinen Forderungen kann das Mahnverfahren günstig sein; die Kosten trägt bei Erfolg regelmäßig der Schuldner.
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